Ablauf & Kosten
Ablauf
Am Beginn einer Psychotherapie stehen zunächst probatorische Sitzungen (Probesitzungen à 50 Min.). Diese "Vorgespräche" dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihres Anliegens (inkl. Anamnese)und der Diagnostik.
Im Rahmen der (meist 2-4) probatorischen Sitzungen wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag für eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden soll. Zudem wird ein gemeinsamer Behandlungsplan erarbeitet.
Was erwartet Sie in der Therapie?
Behandelt werden können Erwachsene (ab 18J.) in Einzeltherapie. Kinder und Jugendliche können nicht behandelt werden.
Die Einzeltherapie findet in der Regel einmal wöchentlich (1x/Woche) in meinen Praxisräumen statt. Je nach Anliegen und Beschwerden kann die Behandlung, nach Bewilligung Ihrer Krankenversicherung, zwischen 12-60 Therapiesitzungen dauern und bei Bedarf auf 80-100 Stunden erhöht werden (GKV).
Die Behandlung findet in psychotherapeutischen Einzelgesprächen im Sitzen statt. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet 1-2 mal pro Woche statt.
Bei Privatversicherten richtet sich die Anzahl der Sitzungen nach dem von der Krankenversicherung genehmigten Umfang.
Bei Selbstzahlern wird der Sitzungsumfang gemeinsam je nach Störungsbild und Zielsetzung festgelegt.
Kosten
Private Krankenversicherung
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte, die von allen privaten Krankenassen anerkannt wird.
In welchem Umfang die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Bitte prüfen Sie vorab Ihre Vertragsunterlagen bzw. wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung etwaiger Fragen behilflich.
Bitte beachten: Unter Umständen kann es sein, dass Ihre Kasse nicht den vollen Betrag übernimmt. In diesem Fall müssten Sie für die Differenz aufkommen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Psychotherapie i. d. R. vollständig.
Selbstzahler
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, müssen Sie keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, um mit der Therapie beginnen zu können. Somit entfallen die bürokratischen Einschränkungen mit den Kassen. Zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt. Das Honorar orientiert sich hierbei - wie bei privat Versicherten – ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei Selbstzahlern wird der Sitzungsumfang gemeinsam je nach Störungsbild und Zielsetzung festgelegt.